Möchten Sie ein gebrauchtes E-Auto kaufen oder leasen und dabei von staatlicher Förderung profitieren? Bis Ende 2024 gibt es für gewisse gebrauchte E-Autos einen Umweltbonus, der beim Kauf oder Leasing hilft, Geld zu sparen. Allerdings gibt es einige Fördervoraussetzungen zu beachten.
Inhalt
Fördervoraussetzungen
Wenn Sie sich dafür entscheiden, ein gebrauchtes E-Auto zu kaufen oder zu leasen, gibt es einige Fördervoraussetzungen, die beachtet werden müssen. Dazu gehört, dass das Fahrzeug bei der Erstzulassung weder durch den Umweltbonus noch durch eine vergleichbare staatliche Förderung in einem Mitgliedstaat der EU gefördert worden sein darf. Außerdem muss das Fahrzeugmodell beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfahrkontrolle (Bafa) als förderfähiges Fahrzeug gelistet sein.
Die Erstzulassung des Fahrzeugs darf außerdem nicht länger als ein Jahr zurückliegen und das Fahrzeug darf zum Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller nachweislich nicht mehr als 15.000 Kilometer Laufleistung haben. Beachten Sie auch, dass ein Kfz-Kaufvertrag zwischen Privatpersonen nicht förderfähig ist. Voraussetzung für die Förderung ist ein gewerblicher Autoverkauf mit Bruttopreis und ausgewiesenem Umsatzsteueranteil.
Der neue Umweltbonus für gebrauchte E-Fahrzeuge
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es reduzierte Fördersätze für den Umweltbonus bei gebrauchten E-Fahrzeugen. Dies betrifft nur batteriebetriebene Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV). Plug-in-Fahrzeuge, die 2023 oder 2024 auf einen Zweitbesitzer zugelassen werden, fallen nicht mehr unter die Förderung.
Ab dem 1. Januar 2024 werden die Fördersätze noch weiter reduziert und die Förderung läuft mit dem 31. Dezember 2024 komplett aus. Hier eine Übersicht der aktuellen Fördersätze:
Fördersätze ab 1.1.2023
Umweltbonus ab 1.1.2023 | Bundesanteil | Herstelleranteil | Gesamt |
Kauf | 3000 € | 1500 € | 4500 € |
Leasing 12 bis 23 Monate | 1500 € | 750 € | 2250 € |
Leasing ab 24 Monate | 3000 € | 1500 € | 4500 € |
Umweltbonus 1.1.2024 bis 31.12.2024 | Bundesanteil | Herstelleranteil | Gesamt |
Kauf | 2400 € | 1200 € | 3600 € |
Leasing 12 bis 23 Monate | 1200 € | 600 € | 1800 € |
Leasing ab 24 Monate | 2400 € | 1200 € | 3600 € |
Quelle: BAFA
Mindesthaltedauer: ein Jahr im Inland
Um für den Umweltbonus in Frage zu kommen, muss das gebrauchte E-Auto für ein Jahr im Inland gehalten werden. Wenn Sie also vorhaben, das Fahrzeug nach kurzer Zeit wieder zu verkaufen oder zu exportieren, werden Sie keinen Anspruch auf die Förderung haben.
Gestaffelte Fördersätze bis Ende 2024
Wie bereits erwähnt, gibt es gestaffelte Fördersätze für gebrauchte E-Autos, die je nachdem, wann sie gekauft werden, variieren. Ab dem 1. Januar 2023 gibt es einen reduzierten Fördersatz, der noch bis Ende 2023 gilt, während ab dem 1. Januar 2024 ein noch niedrigerer Fördersatz gelten wird. Die Förderung wird schließlich ab 2025 ganz eingestellt.
Fördervoraussetzungen schränken Auswahl stark ein
Die Fördervoraussetzungen für gebrauchte E-Autos sind relativ eng gesteckt und beschränken die Auswahl stark. So muss das Fahrzeug bei der Erstzulassung noch keine Förderung erhalten haben und darf erst seit einem Jahr zugelassen sein. Auch die Laufleistung darf nicht zu hoch sein und es muss sich um ein förderfähiges Fahrzeugmodell handeln, das beim Bafa gelistet ist.
Diese Einschränkungen machen es schwierig, ein geeignetes gebrauchtes E-Auto zu finden, das den Kriterien für die Förderung entspricht. Allerdings bieten sich gerade im Moment aufgrund der langen Lieferzeiten von Elektro-Neuwagen gute Möglichkeiten, ein junges gebrauchtes E-Auto zu finden und die Preisvorteile zusammen mit dem Umweltbonus zu nutzen.
Kauf oder Leasing junger gebrauchter E-Autos werden vom Staat bezuschusst
Wenn Sie sich dafür entscheiden, ein gebrauchtes E-Auto zu kaufen oder zu leasen, haben Sie in den Jahren 2023 und 2024 die Möglichkeit, eine staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Allerdings gelten die Fördersätze ab dem 1. Januar 2023 reduziert und ab 2025 wird es keine staatliche Förderung mehr geben.
Gerade in Zeiten, in denen es für die meisten Elektro-Neuwagen extrem lange Lieferzeiten gibt, kann der Kauf oder das Leasing junger gebrauchter E-Fahrzeuge eine gute Alternative sein. Nutzen Sie die Preisvorteile eines jungen Gebrauchten und den dafür ausgelobten Umweltbonus, um Geld zu sparen und gleichzeitig umweltbewusst unterwegs zu sein.
Häufige Fragen zu gebrauchten Elektroautos und Umweltbonus
Wie hoch ist die Höhe des Umweltbonus für gebrauchte E-Autos in Deutschland im Jahr 2023?
Im Jahr 2023 beträgt die Höhe des Umweltbonus für gebrauchte E-Autos in Deutschland maximal 4.500 Euro. Diese setzt sich aus dem Bundesanteil in Höhe von 3.000 Euro sowie 1.500 Euro Herstelleranteil zusammen.
Welche Voraussetzungen muss ein gebrauchtes Elektrofahrzeug erfüllen, um für den Umweltbonus in Frage zu kommen?
Ein gebrauchtes Elektrofahrzeug muss bei der Erstzulassung keine Förderung erhalten haben und darf erst seit einem Jahr zugelassen sein. Die Laufleistung darf nicht zu hoch sein (15.000 km) und es muss sich um ein förderfähiges Fahrzeugmodell handeln, das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gelistet ist.
Wann läuft die staatliche Förderung für den Kauf oder das Leasing gebrauchter E-Autos in Deutschland aus?
Die staatliche Förderung für den Kauf oder das Leasing gebrauchter E-Autos in Deutschland läuft am 31. Dezember 2024 aus. Ab 2025 wird es keine Förderung mehr geben.
Können auch Plug-in-Hybride für den Umweltbonus in Deutschland in Frage kommen?
Nein, Plug-in-Hybride sind für den Umweltbonus in Deutschland nicht förderfähig. Nur reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge kommen für die Förderung in Betracht.
Welche Unternehmen sind in der Liste der förderfähigen Elektroautos des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) aufgeführt?
Die Liste der förderfähigen Elektroautos des Bafa umfasst alle deutschen Hersteller sowie ausländische Hersteller, die in Deutschland Elektroautos vertreiben. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und kann auf der Website des Bafa eingesehen werden.
Fazit
Wer sich dafür entscheidet, ein gebrauchtes E-Auto zu kaufen oder zu leasen, kann bis Ende 2024 von staatlicher Förderung profitieren. Allerdings gibt es eine Reihe von Fördervoraussetzungen, die beachtet werden müssen, wie zum Beispiel die Erstzulassung nicht länger als ein Jahr zurückliegen darf und die Laufleistung nicht zu hoch sein darf. Außerdem muss das Fahrzeugmodell beim Bafa als förderfähig gelistet sein.
Die Fördersätze für gebrauchte E-Autos sind gestaffelt und werden ab dem 1. Januar 2023 reduziert, ab 2025 wird es keine staatliche Förderung mehr geben. Trotz der Einschränkungen bietet der Kauf oder das Leasing junger gebrauchter E-Fahrzeuge die Möglichkeit, von Preisvorteilen zu profitieren und gleichzeitig umweltbewusst unterwegs zu sein. Gleichzeitig kann man natürlich durch einen Vergleich der THG-Quoten zusätzlich sparen.
Hier gibt es Hilfe bei der Beantragung des Umweltbonus 2023 auch für gebrauchte E-Autos.