PV-Abregelung: Einspeise­grenze, Eigen­verbrauch und Netz­steuerung

Einspeisebegrenzung ist nicht dasselbe wie ein pauschaler Verlust von Solarstrom. Entscheidend sind der Anlass der Begrenzung, der Messpunkt und die konkrete Steuerung. Dieser Ratgeber unterscheidet die gesetzliche Leistungsgrenze bestimmter Anlagen von der Diskussion über Eingriffe bei Netzengpässen.

PV-Abregelung am Netzanschlusspunkt

Die 60-Prozent-Grenze betrifft die Netzeinspeisung

Nach § 9 Absatz 2 EEG betrifft die 60-Prozent-Grenze in den dort genannten Fällen die maximale Wirkleistungseinspeisung am Verknüpfungspunkt mit dem Netz. Sie ist keine pauschale Begrenzung auf 60 Prozent des möglichen Jahresertrags und keine Vorgabe, dass grundsätzlich nur 60 Prozent der Modulleistung erzeugt werden dürfen.

Die Regel greift unter anderem bei Anlagen unter 25 kW in der Einspeisevergütung oder im Mieterstromzuschlag, solange das vorgeschriebene intelligente Messsystem samt Steuerung nicht eingebaut und die Ansteuerbarkeit erfolgreich getestet ist. Für 25 bis unter 100 kW gelten zusätzliche Anforderungen. Inbetriebnahmezeitpunkt und Übergangsrecht sind zu beachten; die neue 60-Prozent-Regel betrifft Neuanlagen seit dem 25. Februar 2025. Für ältere Anlagen gelten nicht automatisch dieselben Vorgaben. Maßgeblich ist auch § 100 EEG zum Übergangsrecht.

Steckersolargeräte innerhalb der in § 9 genannten Grenzen von insgesamt 2 kW Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung sind von dieser 60-Prozent-Vorgabe ausgenommen. Die Ausnahme ersetzt weder die Registrierung noch die technischen Anschlussanforderungen; dazu hilft der Steckersolar- und Solarzaun-Ratgeber.

Was bei einer dynamischen Einspeisebegrenzung möglich ist

Reines Rechenbeispiel: Eine 10-kWp-Anlage darf am Netzverknüpfungspunkt höchstens 6 kW einspeisen. Erzeugt sie gerade 8 kW und werden im Haus zeitgleich 2 kW verbraucht, bleiben rechnerisch 6 kW Netzeinspeisung. Dafür muss die konkrete Regelung den Verbrauch passend messen und berücksichtigen. Ohne Verbrauch müsste die Erzeugung entsprechend reduziert oder geeigneter zusätzlicher Verbrauch beziehungsweise Speicherladung ermöglicht werden.

Das Beispiel ist keine Anlagenplanung. Regelung, Messung, Speicherzustand und weitere Vorgaben müssen technisch zusammenpassen. Ein starr auf 6 kW begrenzter Wechselrichter bildet den Vorteil einer dynamischen Begrenzung am Netzanschlusspunkt nicht automatisch ab.

Netzengpass-Steuerung und VDE-FNN-Vorschlag getrennt lesen

Davon zu unterscheiden sind zeitweise Steuerungsmaßnahmen des Netzbetreibers bei kritischen Netzsituationen. Der VDE-FNN-Vorschlag vom 10. Februar 2026 fordert, solche Eingriffe bei Erzeugungsanlagen unter 100 kW auf die netzwirksame Einspeisung am Netzanschlusspunkt zu fokussieren. Damit soll der Eigenverbrauch möglichst erhalten bleiben.

Diese Position ist von der bereits im EEG beschriebenen 60-Prozent-Einspeisegrenze zu unterscheiden. Sie darf weder als Beleg dafür dienen, dass jede Einspeisebegrenzung bisher am Wechselrichter ansetzen müsse, noch als bereits für jede Anlage umgesetzte neue Steuerungsregel. Aus einem Positionspapier allein entsteht keine neue Betriebserlaubnis oder Nachrüstpflicht.

Was du im Angebot oder bei einer Bestandsanlage prüfen solltest

  • Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Inbetriebnahme, Größe und Vermarktungsform deiner Anlage?
  • Wird die Einspeisung dynamisch am Netzanschlusspunkt geregelt oder die Erzeugungsleistung starr begrenzt?
  • Sind Messung, Wechselrichter und Steuerung für diese Betriebsweise geeignet und richtig eingestellt?
  • Welche Schritte sind für intelligente Messung, Steuerungseinrichtung und erfolgreichen Test vorgesehen?

Ein Speicher, eine Wärmepumpe oder eine Wallbox können zeitweise Strom aufnehmen, aber nur bei tatsächlichem Bedarf und geeigneter Steuerung. Speicherverluste, Investition und Betriebskosten bleiben Teil der Rechnung. Eine Einspeisegrenze allein macht eine zusätzliche Anschaffung noch nicht wirtschaftlich.

Nutze für das Gesamtvorhaben die PV-Planung, für die Zahlen Ertrag und Eigenverbrauch und für die Steuerung den EMS-Ratgeber. Das PV-Überschussladen ist eine mögliche Anwendung. Netzgekoppelter Eigenverbrauch sagt nichts über Versorgung bei Stromausfall aus.

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